Zoo-Ordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch im NaturZoo Rheine

 

Allgemeine Hinweise

Das Zoogelände ist Privatgelände. Der NaturZoo Rheine e.V. übt für das gesamte Gelände einschließlich der darauf befindlichen Gebäude das Hausrecht aus. Den Anordnungen der Zoomitarbeiter ist jederzeit Folge zu leisten.

Die Mitarbeiter des NaturZoos sind berechtigt, Besucher, die sich nicht an die Zoo-Ordnung halten oder den darin enthaltenen Anweisungen oder Anordnungen der Zoomitarbeiter zuwiderhandeln, des Geländes zu verweisen. Das Eintrittsgeld wird in solchen Fällen nicht erstattet. Wir behalten uns vor, Strafanzeige zu erstatten.

Der NaturZoo Rheine e.V. und seine Mitarbeiter übernehmen keine Aufsichtspflichten gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen.

Der NaturZoo Rheine e.V. haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Sämtliche Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen und der gesetzlichen Vertreter des NaturZoo Rheine e.V.

Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Zoo-Ordnung oder jedem anderen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Personen (Kinder, Betreute etc.) entstehen. Der NaturZoo Rheine e.V. haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen diese Zoo-Ordnung entstehen.

Der NaturZoo darf grundsätzlich nicht als Veranstaltungsort genutzt werden. Veranstaltungen jeglicher Art (z. B. Kurse etc.) bedürfen einer vorherigen Zustimmung des NaturZoo Rheine e.V.

Im Falle eines Notfalls informieren Sie bitte umgehend das Zoopersonal, auch wenn Sie selbst einen Notruf absetzen bzw. abgesetzt haben.

Fundsachen sind im ZooShop am Eingang/Ausgang abzugeben und abzuholen.

 

Sicherheitshinweise

Verlassen Sie nicht die Besucherwege, halten Sie sich an Absperrungen, überklettern Sie keine Zäune oder Wassergräben und betreten Sie keine Wirtschaftsbereiche oder Grünanlagen!

Setzen Sie Ihre Kinder nicht auf Zäune, Absperrungen, Gehegebegrenzungen oder sonstige Geländer!

Viele Wege im Zoo und in den Tierhäusern sind naturnah gestaltet und erfordern daher erhöhte Aufmerksamkeit.

Das Mitführen von Waffen, Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.

Das Grillen sowie der Umgang mit offenem Feuer sind nicht erlaubt. Die Brandschutz-vorschriften auf dem Zoogelände sind zwingend zu beachten.

Aus sicherheitstechnischen und tiergärtnerischen Gründen sind Teile des Zoos kameraüberwacht. Die entsprechenden Bereiche sind sichtbar gekennzeichnet. Auf den Aushängen zur Videoüberwachung sind Zweck und Umfang der Videoüberwachung, verantwortliche Stelle und Links (QR-Code) zu weitergehenden Informationen angegeben.

Das Betreten des Streichelgeheges und der anderen begehbaren Tiergehege erfolgt auf eigene Gefahr.

Für die Benutzung der Spielplätze gelten die jeweiligen ausgehängten Regelungen.

 

Eintrittsregeln

Der NaturZoo darf nur mit gültigem Eintrittsnachweis über den Eingang betreten werden. Jeder Besucher muss im Besitz eines gültigen Eintrittsnachweises sein. Der Kassenbon gilt als Eintrittsnachweis, ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Nach Verlassen des NaturZoos ist kein Wiedereintritt möglich.

Kinder unter 12 Jahren und solche Personen, welche nicht über die notwendige Reife verfügen, die Zoo-Ordnung zu beachten bzw. wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen / aufsichtsberechtigten Person auf dem Gelände des NaturZoo Rheine e.V. bewegen.

Jahreskarten berechtigen die auf der Karte verzeichnete Person nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument bis zum Gültigkeitsdatum der Karte während der allgemeinen Öffnungszeiten des NaturZoos zum Eintritt und Aufenthalt im Zoo. Jahreskarten sind nicht übertragbar. Der Erwerb einer Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Zoos während des Gültigkeitszeitraums der Karte. Die Jahreskarte ist Eigentum des NaturZoo Rheine e.V. Jeglicher Missbrauch (z. B. die Weitergabe der Karte an andere Personen) oder Betrugsversuch führt zum sofortigen Einzug der Karte. Zudem behält sich der NaturZoo Rheine e.V. vor, Strafanzeige zu erstatten.

Der NaturZoo Rheine e.V. haftet nicht bei Verlust der Karte.

Die Haftung bei Schließung des NaturZoos aus besonderem Grund ist ebenfalls ausgeschlossen.

Mit dem Erwerb eines Eintrittsnachweises besteht kein Anspruch auf bestimmte Leistungen (z. B. die Präsentation bestimmter Tierarten oder der Zugang zu bestimmten Tierhäusern). Wir behalten uns vor, mit Rücksicht auf unsere Tiere oder aus sonstigen Gründen (z. B. Bauarbeiten, Wetterbedingungen, Sonderveranstaltungen, etc.) den Zugang zu bestimmten Bereichen des NaturZoos einzuschränken.

Ein Weiterverkauf von Eintrittsnachweisen sowie die kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintrittsnachweise, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Die betroffenen Personen werden künftig vom Betreten des NaturZoo Rheine ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, Strafanzeige zu erstatten.

 

Öffnungszeiten

Der allgemeine Besuch des NaturZoo Rheine und Aufenthalt auf dem Zoogelände ist nur innerhalb der Öffnungszeiten gestattet. Diese Zeiten werden jeweils bekannt gegeben. Ausgenommen davon sind vom NaturZoo Rheine e.V. veranstaltete Führungen oder Sonderveranstaltungen.

Für Unfälle, die außerhalb der Öffnungszeiten auftreten, haftet der NaturZoo Rheine e.V. nicht.

 

Mitbringen von Tieren

Hunde dürfen mit in den Zoo, müssen aber immer an der kurzen Leine geführt werden. Der Hundehalter haftet für eventuelle Schäden, die durch die Mitnahme des Hundes ihm selbst, dem NaturZoo Rheine oder Dritten entstehen. Hinterlassenschaften müssen umgehend ordnungsgemäß entfernt werden.

Hunde dürfen nicht in Tierhäuser oder begehbare Tieranlagen – auch dann nicht, wenn sie auf dem Arm getragen oder auf andere Art und Weise transportiert werden. Sie dürfen ebenfalls nicht unbeaufsichtigt innerhalb des NaturZoos angebunden werden.

Hundehalter müssen auf angemessenes Verhalten ihrer Tiere achten, so dass weder andere Besucher noch Tiere belästigt werden.

Das Mitführen anderer Tiere ist nicht erlaubt.

 

Umgang mit unseren Tieren

Unsere Tiere erhalten sorgfältig zusammengesetztes, ihren Bedürfnissen entsprechendes Futter. Um die Gesundheit unserer Tiere nicht zu gefährden, gilt im NaturZoo Rheine ein absolutes Fütterungsverbot.

Viele Pflanzen sind für bestimmte Tiere giftig – verfüttern Sie daher auch keine Pflanzen aus den Gartenanlagen!

Das Übersteigen der Absperrungen und das Greifen in Tieranlagen gefährdet Tier und Mensch und ist daher verboten.

Auch Tiere brauchen Ruhe: Versuchen Sie daher nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben, Werfen von Schneebällen, Steinen oder sonstigen Gegenständen, Spritzen mit Wasserpistolen u. Ä. auf sich zu lenken. Halten Sie keine Stöcke, Regenschirme oder sonstige Gegenstände in Reichweite der Tiere. Verzichten Sie außerdem auf Radios, Bluetooth-Boxen, Handymusik und ähnlich lärmerzeugende Tonquellen.

Achten Sie unbedingt auf besondere Hinweise an den begehbaren Gehegen!

 

Filmen und Fotografieren

Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist erwünscht. Beachten Sie auch da Absperrungen und andere Sicherheitsvorkehrungen. Seien Sie beim Fotografieren rücksichtsvoll gegenüber anderen Besuchern und den Tieren.

Gewerbliche Aufnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung durch den NaturZoo Rheine e.V. erlaubt.

In allen Tierhäusern herrscht Blitz-Verbot – bitte beachten Sie dies. Dazu zählen auch andere Leuchtmittel, die zum Beleuchten bei Bildaufnahmen verwendet werden können.

Der Gebrauch von Drohnen und Selfie-Sticks ist im NaturZoo nicht gestattet.

 

Werbung, Verkauf und Akquise

Werbung, das entgeltliche oder unentgeltliche Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie die Durchführung von Meinungsumfragen oder Zählungen auf dem Zoogelände und in der unmittelbaren Umgebung sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des NaturZoo Rheine e.V. gestattet.

Das Auslegen oder die Ausgabe von Informationsmaterial jedweder Art ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des NaturZoo Rheine e.V. ist ebenfalls verboten.

Das Sammeln von Spenden, die Akquise von Vereinsmitgliedern oder Kunden durch Firmen, Vereine und sonstige Institutionen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des NaturZoo Rheine e.V. ist ebenfalls untersagt.

 

Rücksicht und Ordnung im NaturZoo Rheine

Das Fahren und die Mitnahme von Fahrrädern, Laufrädern, Rollern, Kickboards, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards, Skating-Skis, Segways, E-Scootern, Kraftfahrzeugen und Ähnlichem ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt. Ebenso ist das Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben oder Luftballonen untersagt. Bitte bringen Sie derartige Gegenstände nicht mit in den NaturZoo. Wir können sie für Sie auch nicht einlagern.

In allen Gebäuden und an anderen gekennzeichneten Orten, wie z. B. den Spielplätzen und in den begehbaren Tiergehegen, ist das Rauchen verboten.

Bitte helfen Sie mit, unseren Zoo sauber zu halten – nutzen Sie die bereitstehenden Abfallbehälter.

Das Mitbringen und der Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke sind untersagt. Im Zoo erworbene alkoholische Getränke dürfen ausschließlich im Bereich der jeweiligen Gastronomie verzehrt werden.

Der Genuss von alkoholischen Getränken darf nicht zu Belästigung oder Gefährdung von Menschen und/oder Tieren führen.

Aufgrund des hohen Anteils an Kindern unter unseren Besuchern ist der Genuss jeglicher sonstigen Rauschmittel auf dem gesamten Gelände untersagt.

Auf dem Zoogelände dürfen keine Pflanzen gepflückt oder abgerissen werden.

Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.

 

In der Zoo-Ordnung wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht als Klassifizierung von Wörtern (männlich, weiblich, sächlich und andere) verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.

Die Zoo-Ordnung können Sie hier als pdf herunterladen